Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sponge-Jet® Verkaufsbedingungen und beschränkte Garantie

Zur Verwendung in Übereinstimmung mit den örtlichen Vorschriften. Hergestellt in den USA

Glossar

  • Sponge-Jet, Inc. – im Folgenden Sponge-Jet, Inc., SJ oder Sponge-Jet genannt – oder Verkaufsbewerber – im Folgenden Antragsteller, Käufer oder Kunde genannt

Zahlungsbedingungen

  • Alle Bestellungen sind, falls keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, im Voraus zu bezahlen.
  • Sponge-Jet kann Zahlungen per American Express, Visa oder MasterCard akzeptieren, wenn die vollständige Bezahlung zum Zeitpunkt des Kaufauftrags erfolgt.
  • Bei Bezahlung von Salden, die fünf Tage oder älter sind, mittels Kreditkarte wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 4 % erhoben.
  • Für Akkreditive wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 900 USD erhoben. Anweisungen sind auf Anfrage erhältlich..

Kreditbedingungen

  • Die Entscheidung über die Gewährung von Kredit und die Höhe eines Kredits liegt ausschließlich im Ermessen von Sponge-Jet, Inc., das sich jederzeit das Recht vorbehält, die Gewährung von weiterem Kredit aus beliebigem Grund und ohne vorherige Ankündigung abzulehnen und zu einem beliebigen Zeitpunkt die unverzügliche teilweise oder vollständige Bezahlung aller ausstehenden Beträge zu fordern.
  • Der Antragsteller bevollmächtigt Sponge-Jet zur Prüfung der Kredithistorie sowie der Handels- und Bankreferenzen des Antragstellers für übliche Kreditangaben, zur Bestätigung der im Rahmen des Kreditantrags bereitgestellten Informationen und zur Freigabe von Informationen an andere Kreditgeber hinsichtlich deren Erfahrung mit dem Antragsteller gewährten Krediten.
  • Alle Aufwendungen (einschließlich alle fälligen Beträge aufgrund des Leasing / der Miete von Ausrüstungen, des Verkaufs von Ausrüstungen oder der Beschädigung von Ausrüstungen oder als Ergebnis der Beträge, die aufgrund der Beschädigung von Ausrüstungen fällig werden) sind entsprechend den auf den Rechnungen von Sponge-Jet für solche Aufwendungen angegebenen Bedingungen zu bezahlen.
  • Für alle Beträge, die nicht vor dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum (oder innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Rechnung, falls kein Fälligkeitsdatum angegeben ist) bezahlt wurden, können Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat erhoben werden. Die Zinsen werden in Höhe des besagten Satzes über den Erlass eines Urteils hinaus erhoben, bis alle fälligen Beträge gezahlt wurden.
  • Zum Zweck der Zinsabgrenzung beinhalten die fälligen Beträge die in Rechnung gestellten Beträge nach dem Fälligkeitsdatum oder dem Datum des Terminverlustes, aufgelaufenen Zins sowie sämtliche Kosten der Erhebung.
  • Im Fall der Nichtbezahlung einer Rechnung am oder vor dem Fälligkeitsdatum haftet der Antragsteller für sämtliche Kosten der Erhebung, einschließlich angemessener Anwaltskosten oder -provisionen, Provisionen von Inkassounternehmen, Gerichtskosten sowie sämtlichen damit in Zusammenhang stehenden Kosten und Aufwendungen. Alle dieser Beträge werden den Verbindlichkeiten hinzugerechnet und sind sofort fällig und zahlbar.

 Pricing

  • Alle Preise sind, sofern nicht anders angegeben, in US-Dollar ausgewiesen und schließen Werkskonsolidierungen, Verpackung oder Versand nicht ein (ab Werk von Sponge-Jet Niederlassungen).
  • Alle Preise können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.
  • Im Falle einer Preisänderung, und falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind die Preise für zur sofortigen Ausführung eingeplanten Bestellungen diejenigen, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültig waren; für Bestellungen, die nicht für sofortige Lieferung bestimmt sind, gelten die zum Zeitpunkt des Versands gültigen Preise. Alle Schreibfehler werden einem Berichtigungsverfahren unterzogen. Beanstandungen wegen Fehlmengen oder anderen Fehlern müssen Sponge-Jet innerhalb von 60 Tagen nach dem Datum der Rechnung schriftlich mitgeteilt werden. Die Unterlassung einer solchen Mitteilung stellt eine nicht geltend gemachte Akzeptanz und einen Verzicht auf sämtliche solcher Beanstandungen durch den Käufer dar. Sponge-Jet behält sich das Recht vor, die Lieferung als Teillieferungen vorzunehmen, sofern nicht ausdrücklich anders im Kaufvertrag festgelegt; und alle solcher Teillieferungen müssen, falls gesondert in Rechnung gestellt, unabhängig von nachfolgenden Lieferungen entsprechend der auf der Rechnung angegebenen Fälligkeit bezahlt werden.

Versand, Eigentumsanspruch und Verlustrisiko

  • Alle angegebenen Preise gelten ab Werk einer von Sponge-Jet genannten Niederlassung.
  • Der Eigentumsanspruch und alle Risiken für den Verlust oder die Beschädigung von Produkten gehen mit dem Versand durch die Sponge-Jet Niederlassung von Sponge-Jet auf den Käufer über, unabhängig von der im Auftrag des Käufers vorgenommenen Beteiligung von Sponge-Jet an der Abwicklung des Versands, der Versicherung und/oder der Vorauszahlung der Fracht an den Spediteur, die dem Käufer durch Sponge-Jet in Rechnung gestellt werden. Sponge-Jet behält sich jedoch das Recht vor, bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung für jedes gelieferte Produkt ein Sicherungsrecht an der Kaufsumme zu erhalten.

Bestellungen

  • AKZEPTANZ, DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN UND STORNIERUNG Bestellungen von Sponge-Jet Ausrüstungen, Media oder Dienstleistungen werden erst dann verbindlich, wenn Sponge-Jet die Bestellung schriftlich durch einen bevollmächtigten Vertreter von Sponge-Jet akzeptiert oder wenn eine solche Bestellung durch Versand oder anderweitige Erfüllung durchgeführt wird. Für jede derartige Bestellung gelten diese Verkaufsbedingungen, und die Akzeptanz wird ausdrücklich unter der Bedingung gewährt, dass der Käufer diesen Bedingungen zustimmt, wobei diese Zustimmung als erteilt gilt, es sei denn, der Käufer benachrichtigt Sponge-Jet ausdrücklich vor dem Versand oder einer anderweitigen Erfüllung einer Bestellung durch Sponge-Jet über das Gegenteil und, in jedem Fall, innerhalb von fünf (5) Tagen nach Erhalt einer Anerkennung oder Bestätigung einer solchen Bestellung. Eine von Sponge-Jet akzeptierte Bestellung kann nicht vom Käufer geändert oder modifiziert werden, es sei denn, dies wurde schriftlich vereinbart und von einem bevollmächtigten Vertreter von Sponge-Jet unterzeichnet; eine solche Bestellung kann nicht storniert oder gekündigt werden, außer bei Bezahlung der aus einer solchen Stornierung oder Kündigung resultierenden Verluste, Schäden und Aufwendungen seitens Sponge-Jet.
  • Sponge-Jet erkennt keine modifizierten oder anderen Bedingungen an, es sei denn, diese wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart, und die Unterlassung eines Einwandes von Sponge-Jet gegen Bestimmungen in einer Bestellung oder einer anderen Kommunikation eines Käufers (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Klauseln über Vertragsstrafen jeglicher Art) stellt weder einen Verzicht auf diese Bedingungen noch eine Akzeptanz solcher Bestimmungen dar. Sofern nicht anderweitig schriftlich mit einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter von Sponge-Jet vereinbart, sind die hierunter verkauften Produkte nicht für den Einsatz in oder in Verbindung mit einer nuklearen Einrichtung oder Tätigkeit bestimmt. Bei einem solchen Einsatz lehnt Sponge-Jet jegliche Haftung für nukleare Schäden, Verletzungen oder Kontamination ab und der Käufer hält Sponge-Jet gegen derartige Haftungen schadlos, ungeachtet ob diese auf Vertragsbruch, Gewährleistung, unerlaubten Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderem beruhen. Jeder Kaufvertrag und diese Bedingungen unterliegen der Auslegung und der Erfüllung entsprechend den Gesetzen des US-Bundesstaates New Hampshire.
  • Eine Verzögerung bei der Auslieferung von Teillieferungen entbindet den Käufer nicht von seiner Verpflichtung, die verbleibenden Lieferungen anzunehmen. Sponge-Jet ist nicht für Schäden haftbar, die aus einer Verzögerung aufgrund einer Ursache resultieren, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von Sponge-Jet liegt, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf höhere Gewalt, eine Handlung des Käufers oder eines Zulieferers von Sponge-Jet, ein Embargo oder andere staatliche Maßnahmen, Bestimmungen oder Auflagen, Brand, Unfälle, Verzögerungen, kriegerische Auseinandersetzungen, Aufstände, Transportverzögerungen sowie die Unfähigkeit zum Erhalt der benötigten Arbeitskräfte, Materialien oder Herstellungseinrichtungen. Im Falle einer solchen Verzögerung verlängert sich der Liefertermin um die Dauer der durch die Beeinträchtigung verloren gegangenen Zeit.

Haftungsbeschränkung

  • Ungeachtet hierin entgegenstehenden Regelungen sind Sponge-Jet, Inc., seine Auftragnehmer und seine Zulieferer auf jeglicher Ebene nicht für irgendwelche besonderen, indirekten, zufällig entstandenen oder Folgeschäden resultierend aus Vertrag, unerlaubten Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit oder verschuldensunabhängiger Haftung) oder sonstigem haftbar. Die dem Käufer durch die vorliegenden Bestimmungen gewährten Rechtsmittel sind soweit angegeben ausschließlich, und die gesamte kumulative Haftung von Sponge-Jet, Inc., seiner Auftragnehmer und seiner Zulieferer auf jeglicher Ebene, ob resultierend aus Vertrag, unerlaubten Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit oder verschuldensunabhängiger Haftung) oder sonstigem, ist auf den Preis des Produktes oder Teiles beschränkt, auf das sich eine solche Haftung stützt.

Rückgabebestimmungen

  • Nicht speziell hergestellte Ausrüstungen und Teile sowie nicht verwendete, ungeöffnete, verkaufsfähige Behälter mit Sponge Media™ können nach schriftlicher Genehmigung der Rückgabe innerhalb von 90 Tagen nach dem Erstkauf gegen Vorauszahlung der Versandkosten und eine Rücknahmegebühr in Höhe von 20 % des Kaufpreises zurückgegeben werden.
  • Die Produkte müssen für die Rückgabe ordnungsgemäß verpackt werden; Sponge-Jet ist nicht für Transportschäden verantwortlich.
  • BITTE BEACHTEN Sofern nichts anderes vereinbart wird, werden Gutschriften für Rücksendungen gegen zukünftige Bestellungen von Sponge Media innerhalb von 1 Jahr nach dem Datum der Rückgabe verrechnet.
  • Gutschriften für unter der Garantie bevollmächtigte Rückgaben von Produkten werden gegen Vorauszahlung der Versandkosten für den Austausch solcher Produkte genehmigt, sofern das dem Erstkäufer verkaufte Produkt Material- oder Verarbeitungsfehler aufweist.
  • Die endgültige Entscheidung über die Genehmigung aller Garantieanträge liegt im Ermessen von Sponge-Jet.

Sponge-Jet® Beschränkte Garantie

NEUE von Sponge-Jet hergestellte Ausrüstungen

  • GEWÄHRLEISTUNG FÜR KUNDEN, DIE VON AUTORISIERTEN SPONGE-JET VERTRIEBSPARTNERN UND DIREKT VON SPONGE-JET KAUFEN. Sponge-Jet, Inc. (im Folgenden SJ) garantiert, dass als „NEU“ verkaufte und von SJ hergestellte Ausrüstungen für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab dem Datum der Rechnung von SJ oder seinem bevollmächtigten Vertriebskanal keine Material- oder Verarbeitungsfehler aufweisen. Wenn der Käufer innerhalb des geltenden Garantiezeitraumes feststellt, dass ein solches Produkt nicht entsprechend der Gewährleistung funktioniert, und SJ unverzüglich in Schriftform darüber benachrichtigt, repariert oder ersetzt SJ das/die von SJ als defekt befundene Produkt(e) oder erstattet SJ nach eigenem Ermessen den Kaufpreis zurück. Diese Garantie gilt nicht für (a) Ausrüstungen, die nicht von SJ hergestellt wurden, (b) Ausrüstungen, die von anderen als SJ repariert oder modifiziert wurden, (c) Ausrüstungen, die durch Umstände vernachlässigt, in einen Unfall verwickelt oder beschädigt wurden, die sich der Kontrolle durch SJ entziehen, oder die unsachgemäß betrieben, gewartet, gelagert oder entgegen den normalen Einsatz- oder Wartungsbedingungen verwendet wurden, (d) Ausrüstungen, die als „gebraucht“ oder „im Istzustand“ verkauft wurden, und (e) Ausrüstungen, die mit einem Produkt verwendet wurden, das nicht ordnungsgemäß lizenziert oder von SJ bereitgestellt wurde.

NEUE, nicht von Sponge-Jet hergestellte Ausrüstungen

  • In Bezug auf Ausrüstungen, die von SJ verkauft, aber nicht hergestellt wurden, entsprechen die Gewährleistungsverpflichtungen von SJ in jeder Hinsicht der SJ von seinem Zulieferer gewährten Garantie und deren Beschränkungen. Die vorstehenden Garantien decken keine Erstattungen für Arbeitszeit, Transport, Demontage, Installation oder andere Aufwendungen, die möglicherweise in Verbindung mit der Reparatur oder dem Austausch anfallen. Sofern nicht in einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit SJ festgelegt, unterliegt SJ in Bezug auf die von SJ hergestellten Ausrüstungen oder von SJ bereitgestellten Dienstleistungen keinerlei anderen Verpflichtungen oder Haftungen.

 Sponge Media™

  • ES WIRD KEINE AUSDRÜCKLICHE GARANTIE GEWÄHRT. STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH GEWÄHRLEISTUNGEN DER HANDELSTAUGLICHKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, SIND AUF DIE OBEN GENANNTEN PERSONEN DER GARANTIE UND DEN RAHMEN DES GESETZLICH ZULÄSSIGEN BESCHRÄNKT. JEGLICHE UND ALLE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN SIND AUSGESCHLOSSEN. Sponge-Jet HAFTET UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR ZUFÄLLIG ENTSTANDENE ODER FOLGESCHÄDEN.
  • Sponge-Jet gewährt dem ursprünglichen Käufer dieser Waren die folgende Garantie, die unter Vorbehalt der angegebenen Qualifizierungen für von Sponge-Jet gelieferte Waren gilt.
  • Sponge-Jet garantiert seine Sponge Media™ für eine Haltbarkeitsdauer von einem (1) Jahr ab dem Datum der Lieferung oder zwölf (12) Monaten ab dem Datum der Rechnung von SJ oder seinem bevollmächtigten Vertriebskanal, wenn die Media in einer trockenen Umgebung vor extremen Temperaturen geschützt gelagert werden.
  • Es wird keine ausdrückliche oder stillschweigende Garantie für die Haltbarkeit oder Leistungsmerkmale gewährt. Sponge-Jet behält sich das Recht vor, jegliche Mängel der Leistungsmerkmale von Sponge Media von Fall zu Fall zu prüfen.

Änderungen oder Modifizierungen

  • Keine Person ist ermächtigt, im Auftrag des Unternehmens jegliche anderen Garantien zu gewähren oder jegliche zusätzliche Haftungen zu übernehmen, sofern diese nicht schriftlich durch das Unternehmen gewährt oder angenommen wurden, und keine Person ist ermächtigt, im Auftrag des Verkäufers jegliche Garantien zu gewähren oder jegliche Haftungen zu übernehmen, sofern diese nicht schriftlich durch den Verkäufer gewährt oder angenommen wurden.

Sponge-Jet® Richtlinie zur Ausfuhrkontrolle

Sorgfaltspflicht

  • Sponge-Jet ist verpflichtet, eigene Due-Diligence-Prüfungen durchzuführen, um den Anforderungen der Exportbestimmungen der USA, den Gesetzen und Vorschriften für internationale Wirtschaftssanktionen sowie den Anforderungen der vom US-Handelsministerium, vom US-Außenministerium, vom US-Finanzministerium und von anderen Behörden erteilten Ausfuhrgenehmigungen gerecht zu werden. Diese Behörden schreiben vor, dass Sponge-Jet über ein effektives und umfassendes unternehmensinternes Kontrollprogramm zur Überwachung der Einhaltung von einschlägigen Vorschriften für die Ausfuhr von Waren verfügen muss. Die nachfolgend angegebenen Ausfuhrinformationen und die aktuellen Aktualisierungen sind auf der Website des Bureau of Industry and Security des US-Handelsministeriums zu finden.

Gesetze und Vorschriften der Vereinigten Staaten

  • Sponge-Jet schreibt vor, dass alle am Verkauf oder am Handel mit Waren, Dienstleistungen, Technologien und Informationen beteiligten Parteien ihre Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Gesetze und Vorschriften der Vereinigten Staaten in Übereinstimmung mit dem United States Export Administration Act („EAA“), den Export Administration Regulations („EAR“), dem Arms Export Control Act („AECA“) und den in diesem Zusammenhang veröffentlichten Regeln und Vorschriften der International Traffic in Arms Regulations (den „ITARS“) verstehen und diese Gesetze und Vorschriften einhalten. Nachfolgend ist ein Überblick über Bereiche mit einzuhaltenden Vorschriften zu finden, und es ist äußerst wichtig (sowie gesetzlich vorgeschrieben), dass der Käufer diese Gesetze kennt und sich regelmäßig mit diesen Gesetzen vertraut macht. Die Informationen sind auf der Website http://www.bis.doc.gov/ zu finden.

Endnutzung/Endanwender

  • Handelsembargobestimmungen Der Käufer stimmt zu, die Beschränkungen für „Endnutzung“ und „Endanwender“ einzuhalten. Überwachung Der Käufer stimmt zu, für jedes Ausfuhrgeschäft, einschließlich eines Verkaufs im Inland, der zur Ausfuhr bestimmt ist, die Beschränkungen für „Endnutzung“ und „Endanwender“ einzuhalten. Sponge-Jet behält sich das Recht vor, eine „Endverbleibserklärung“ mit den Einzelheiten der „beabsichtigten Endnutzung“ anzufordern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf nukleare Tätigkeiten, chemische und biologische Waffen oder ballistische Anwendungen.
  • Der Begriff „beabsichtigte Endnutzung“ umfasst sowohl die direkte Endnutzung des bestellten Produktes als auch die breitere Endnutzung oder -anwendung. Wenn der Kunde keine genauen Angaben macht oder wenn es andere Anzeichen hinsichtlich eines potenziellen Risikos für eine „unerwünschte Endnutzung“ gibt, wird eine detailliertere Untersuchung der Transaktion durchgeführt.

 Office of Antiboycott Compliance (OAC)

  • Überprüfung der Durchsetzung von Anti-Boykott-Gesetzen. Personen, die an einer Verkaufstransaktion mit Sponge-Jet beteiligt sind, dürfen keine Geschäftsaktivitäten auf eine Weise durchführen, die unter dem Export Administration Act der USA verboten ist. Weitere Informationen sind auf der Website des US Bureau of Industry and Security  http://www.bis.doc.gov/index.php/enforcement/oac zu finden.

 Überprüfung

  • Eine Überprüfung ist für jedes Ausfuhrgeschäft erforderlich, einschließlich eines Verkaufs im Inland, der zur Ausfuhr bestimmt ist, um die Beschränkungen für „Endnutzung“ und „Endanwender“ einzuhalten. Sponge-Jet behält sich das Recht vor, eine „Endverbleibserklärung“ mit den Einzelheiten der „beabsichtigten Endnutzung“ anzufordern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf nukleare Tätigkeiten, chemische und biologische Waffen oder ballistische Anwendungen. Der Begriff „beabsichtigte Endnutzung“ umfasst sowohl die direkte Endnutzung des bestellten Produktes als auch die breitere Endnutzung oder -anwendung. Wenn der Kunde keine genauen Angaben macht oder wenn es andere Anzeichen hinsichtlich eines potenziellen Risikos für eine „unerwünschte Endnutzung“ gibt, wird eine detailliertere Untersuchung der Transaktion durchgeführt.

Sponge-Jet® Mietbedingungen

Vermietungszeitraum und Versandkosten

  • Sofern nicht anderweitig vereinbart, beginnt der Vermietungszeitraum für eine Ausrüstung an dem Tag, an dem die Ausrüstung am Empfangsort des Kunden eintrifft, und endet an dem Tag, an dem die Ausrüstung wieder an die angegebene Sponge-Jet Niederlassung abgeschickt wird. Das Rückgabedatum wird durch das auf dem Frachtbrief angegebene Versanddatum bestimmt. Der Kunde ist für die Kosten der An- und Rücklieferung verantwortlich.

Transporthalterungen

  • Sponge-Jet Recycler™ der Serie 70 und 91 werden mit Transporthalterungen versandt, die vor dem Betrieb entfernt und vor der Rücksendung wieder angebracht werden müssen. Werden diese Halterungen nicht ordnungsgemäß vor dem Betrieb entfernt und vor der Rücksendung wieder angebracht, werden dem Kunden die Kosten möglicher Schäden in Rechnung gestellt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Wiederbeschaffungskosten der Halterungen sowie die Teile- und Arbeitskosten, die möglicherweise bei der Reparatur von während des Betriebs und/oder des Transports entstandenen Schäden an der Ausrüstung anfallen.

Schulungen beim Hersteller

  • Die Schulung von Erstanwendern beim Hersteller wird dringend empfohlen. Zudem sollte der Kunde alle Personen, die mit dem Verfahren in Kontakt kommen können, mit der Bedeutung der Sicherheit, Wartung der Ausrüstung, Reparaturarbeiten vor Ort, Konzepten der Strahltechnologie und Handhabung der Sponge Media vertraut machen.

Vorbeugende Wartung

  • Der Kunde ist für alle normalen und angemessenen vorbeugenden Wartungsarbeiten verantwortlich, die im Benutzerhandbuch beschrieben sind. Hinsichtlich Reparaturen, Service und allgemeine Wartung muss der Kunde im Voraus mit Sponge-Jet Kontakt aufnehmen. Sponge-Jet, Inc. ist nicht für Aufwendungen oder Rechnungen von Fremdfirmen verantwortlich, die als Ergebnis dieser Aktivitäten anfallen.

 Rückgabe

  • Vor der Rückgabe von Mietausrüstung an Sponge-Jet erhalten Kunden die Möglichkeit, die Mietausrüstung zu erwerben. Kunden müssen sich an Sponge-Jet wenden, um ein schriftliches Angebot zu erhalten, für das gewöhnlich ein Rabatt in Höhe einer Monatsmiete gewährt wird. Das Kundenkonto darf während der Laufzeit dieser Transaktion nicht in Verzug sein und unterliegt den Verkaufsbedingungen von Sponge-Jet. (Anstelle des oben Genannten kann dieser Rabatt auch genutzt werden, um neue Ausrüstung zu erwerben. Weitere Einzelheiten erhalten Sie von Sponge-Jet.)
  • Sämtliche Mietausrüstung, einschließlich der Whipline, Strahlschläuche und Kupplungen, muss in gutem Zustand an Sponge-Jet zurückgegeben werden. Kosten für die Reparatur oder den Austausch von Ausrüstung, mit Ausnahme von normalem Verschleiß, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Jegliche Teile, die während des Vermietungszeitraums ausgetauscht wurden, sind entsprechend den Anweisungen des Herstellers oder bei Rückgabe der Mietausrüstung zurückzugeben.
  • Die Produkte müssen für die Rückgabe ordnungsgemäß verpackt werden; Sponge-Jet ist nicht für Transportschäden verantwortlich.

Reinigungsgebühr

  • Die Ausrüstung muss vor der Rückgabe an Sponge-Jet von allen Materialien, ob gefährlich oder nicht, gereinigt werden. Wenn der Kunde eine Ausrüstung zurückgibt, die gebrauchte Media, Fremdkörper und/oder Strahlrückstände enthält, wird eine Reinigungs-/Entsorgungsgebühr in Höhe von 1.000 USD oder mehr erhoben.

Schäden

  • Alle Aufwendungen (einschließlich alle fälligen Beträge aufgrund des Leasing / der Miete von Ausrüstungen, des Verkaufs von Ausrüstungen oder der Beschädigung von Ausrüstungen oder als Ergebnis der Beträge, die aufgrund der Beschädigung von Ausrüstungen fällig werden) sind entsprechend den auf den Rechnungen von Sponge-Jet für solche Aufwendungen angegebenen Bedingungen zu bezahlen.

Bestätigung

  • Der Kunde bestätigt, dass diese Ausrüstung für den ausschließlichen Betrieb mit Sponge-Jet Pliant Media bestimmt ist; eine andere Verwendung ohne die vorherige Genehmigung von Sponge-Jet ist verboten.
  • Mit der nachfolgenden Unterschrift zertifiziert der Bewerber das Verständnis, dass diese Geschäftsbedingungen auch für Folgevermietungen, falls zutreffend, gelten.

DIESE GARANTIEN GELTEN AUSSCHLIESSLICH UND TRETEN ANSTELLE ALLER ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, MIT AUSNAHME DER GARANTIEN DES BESITZRECHTS, IN KRAFT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN DER HANDELSTAUGLICHKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.